2012

pg.15.11. 2012 Die Bündner Kantonsverfassung verlangt nach Art.84 Abs.1 -4 von Kanton und Gemeinden günstige Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Wirtschaft. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und den Abbau der Bürokratie und den Abbau der Reglementierungsdichte zugunsten der Selbstständig erwerbenden, der Einzelfirmen und der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).


Es scheint dass die Bündner Regierung und der Grosse Rat unter der Fuchtel der kantonalen Verwaltung mit den gesetzlichen Vorgaben nach Art.84 Abs.1-4 ihre Probleme haben, da sie das nicht leistungsorientierte und flächendeckende Tourismusabgabengesetz beschlossen haben.

Was Leistungs- und Qualitätsorientierte Frauen und Männer aus allen Branchen und Parteien dazu veranlasst hat ein Referendum gegen das nicht leistungsorientierte, flächendeckende  Abgabegesetz zustande zu bringen um damit die  leistungsorientierte  Wirtschaft  und den Erhalt von Arbeitsplätzen  zu erhalten und um alle  Betriebe vor der damit verbundenen Bürokratie und der zunehmenden Reglementierungsdichte zu bewahren.

Die neuen flächendeckenden Abgaben nach dem Tourismusabgabengesetz Art.1-38 mit den Schlussbestimmungen ordnen die betroffenen Branchen und Betriebe nach den kantonalen Erläuterungen über die Abstimmungsvorlage TAG nach Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3 in Abgabeklassen und schreiben zwingend vor welche Prozente  jeder Betrieb als Abgabepflichtiger zu zahlen hat.

Jede Branche und Betrieb muss  für die gesetzliche Erhebung und Kontrolle alle Angaben nach Art.29 Abs.1-4 und Art.30 Abs.1-4  leisten ,  nach dem bekannten Wortschatz wie im kantonalen Steuergesetz, das allen Steuerpflichtigen bekannt ist und für alle Betroffenen nebst den Steuern weitere, nicht leistungsabhängige flächendeckende Abgaben bringt , die nicht  den Vorgaben  der Kantonsverfassung  nach Art.84 Abs.1-4  entsprechen.

Die Bündner Wirtschaft, die Branchen und Betriebe können sich im nationalen und internationalen Markt und Umfeld eine solche nicht leistungsorientierte und flächendeckende  Tourismusabgabegesetz nicht leisten.

Ganz im Gegenteil, alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Steuerzahler und Stimmberechtigte  kommen nach der heutigen wirtschaftlichen Entwicklung nicht daran herum, eine Steuer-, Gebühren-, und Abgabenreduktion im Kanton und in den Gemeinden vorzunehmen und die Kantonsverwaltung und die Gemeindeverwaltungen um 30% abzubauen um die öffentlichen Schulden abzutragen damit die künftigen Generationen nicht die Schulden ihrer Urgross- und Grosseltern tragen müssen.

Hinzu kommt, dass offensichtlich die Behörden und öffentlichen Verwaltungen immer noch viel Zeit und Geld mit Steuergelder für Gesetzesvorlagen aufwenden die der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen  Entwicklung  und dem Erhalt der föderativen Landesstrukturen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen mehr schadet als nützt.

Die Wähler und Stimmberechtigten werden sich bei den nächsten Regierungs- und Grossratswahlen Gedanken darüber machen müssen ob  sie von den derzeitigen Volksvertretern im Sinne der geltenden Kantonsverfassung und der heutigen Entwicklung der Wirtschaft vertreten werden.

Peter Gambon

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