2014

pg 20.09.2014 Die amtierenden Bundesräte und das Parlament sind für neue Abkommen mit der Europäischen UNION. Sie betrachten einen EU-Beitritt oder neue Abkommen mit der EU wichtiger als der Zweck und das Ziel der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit den demokratischen Volksrechten des Schweizervolkes und der Kantone.

Für Sie ist die Volksabstimmung über die Zuwanderung kein Grund gegen den Entscheid des Schweizervolkes zu handeln.

Nach der politischen Strategie des Gesamtbundesrates zwischen 2012-2015 sind die heutigen politischen und rechtlichen Absichten von Bundesrat und Parlament nicht  im Sinne der Mehrheit des Schweizervolkes.Die aussenpolitische Strategie 2012-2015 kann kostenlos unter Information EDA, publikation@eda.admin.ch bestellt werden.

Die intensiven Verhandlungen und Verhandlungsergebnisse des Bundesrates mit der EU in Brüssel zeigen die Verhandlungsziele der EU mit oder ohne Abkommen für oder gegen
die Schweiz. Zu Lesen: unter
www.sonntagszeitung.ch und www.facebook.com/sonntagszeitung die von der Sonntagszeitung am 6.Juli 2014 nach den Verhandlungsdokumente ihre Berichte publizierten.






Nachdem die  Schweiz mit Steuereinnahmen des Schweizervolkes in den letzten Jahren hohe subventionierte und nicht subventionierte Zahlungen an die EU-Länder geleistet haben und weitere Zahlungen in den EU-Kohäsionsfonds für ärmere EU-Mitgliedstaaten ohne gegenseitige verbindliche Abkommen geleistet haben.

Jeder Einwohner und Schweizer kann im Internet unter ( soz.li/tL2W ) lesen das die EU keine Rücksicht auf die bestehenden bilateralen Abkommen mit der Schweiz nehmen will.

Damit handelt die EU gegen das Völkerrecht und gegen die Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft und gefährdet damit die Rechte und Existenz der Schweiz nach den Völkerrechtlichen Bestimmungen.

Wie  viele Schweizer wissen hat der Geamtbundesrat mit Duldung der National- und Ständeräte das Beitrittsgesuch in der Europäischen Union bereits vor Jahren deponiert.

Das Schweizervolk und die Kantone werden nicht daran herumkommen die amtlichen Tätigkeiten des Bundesrates und des Parlamentes nach der Bundesverfassung über Verhandlungen und Verhandlungsergebnisse und das bereits deponierte Beitrittsgesuch in die EU nach  nach dem Völkerrecht und Landesrecht zu prüfen.

Und in einer Volksabstimmung entscheiden müssen ob sie die Bilateralen Abkommen mit der EU beibehalten wollen oder nicht wenn die EU weiterhin das Völkerrecht im Zusammenhang mit den demokratischen Volksrechten der schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Eigenständigkeit und Existenz mit rechtswidrigen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Forderungen ohne gegenseitige Abkommen gefährden.

As Ausweg aus  der rechtswidrigen Behandlung der Abkommen zwischen der EU und der Schweiz wäre der gangbare Weg über die EFTA ( Europäische Freihandelsassoziation ) www.efta.int  welche der Bundesrat und das Parlament bis heute nie genau prüfte.

Peter Gambon