pg.24.08.2016 In Städten und Gemeinden in der Schweiz werden immer mehr missliebige Nachbarn von Nachbarn der unmittelbaren und weiteren Umgebung mit elektrischen und elektronischen Objekten wie elektronische Geräte  und Fluggeräte innerhalb und ausserhalb der Liegenschaftent und Mehrfamilienhäuser überwacht.

Die Auftragnehmer und die Nachbarn innerhalb und ausserhalb der Liegenschaften und Mehrfamilienhäuser machen sich damit strafbar da sie damit die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn mit oder ohne Wissen der Behörden verletzen.

Es ist deshalb  Zeit dass die Behörden in den Städten und Gemeinden entsprechende Gesetze schaffen welche es jedermann verbietet gegen missliebige Nachbarn elektronische und elektrische Geräte und Fluggeräte einzusetzen um missliebige Nachbarn zu überwachen und damit die Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Autor  Peter Gambon, Davos Dorf, Schweiz, Europa