pg.21.04.2010 Nach einem erstinstanzlichen Urteil im Kanton Genf dürfen keine Polizeifotos von Printmedien und Internetmedien publiziert werden, wenn damit die Persönlichkeit eines Menschen durch die Publikation der Polizeifotos verletzt werden.
Der Kanton Genf hat seine Verantwortung der Persönlichkeitsverletzung der Publikation der Polizeifotos stets bejaht - was von der verurteilten Zeitung nicht gesagt werden kann.
Die publizistische Leistung solcher Presse- und Internetmedien zeigt einmal mehr mit welchen verwerflichen Methoden über Mensch, Menschenwürde und Menschenrechte berichtet wird.
Solche menschenverachtenden Fotos und Publikationen sind nicht nur ein Vergehen gegen unsere Landesgesetze -  sie sind ein schwerer Missbrauch der Presse- und Medienfreiheit und ein schweres Vergehen gegen die Persönlichkeit und Würde eines Menschen die unser Rechtstaat und unsere Zivilgesellschaft nicht hinnehmen kann.
Die Presse- und Medienfreiheit sind nicht dazu da, die Persönlichkeit und Würde eines Menschen mit solchen Fotos an den Pranger zu stellen.
Solche menschenverachtenden Medien sind ein Krebsgeschwür in unserer Gesellschaft, auf die jedermann verzichten kann.
 
Peter Gambon